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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Mai 2026 · Voxera, Schweiz · Version 2.0

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Voxera und Kunden über die Nutzung des KI-Telefonassistenten. Mit Vertragsabschluss bestätigen Sie, diese AGB sowie die ergänzende Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 1

Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Voxera, Binsböschenweg 3, 6045 Meggen, Schweiz (nachfolgend «Voxera» oder «Anbieter») und Kunden (nachfolgend «Kunde») über die Nutzung der Voxera-Dienstleistungen.

Voxera richtet sich an Geschäftskunden (B2B). Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne von Art. 40a ff. OR werden im Einzelfall gesondert vereinbart; auf solche Verträge finden zwingende konsumentenrechtliche Bestimmungen Anwendung, die diesen AGB vorgehen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Voxera stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten zusammen mit der Datenschutzerklärung und – im B2B-Verhältnis verpflichtend – dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als integrale Bestandteile des Vertragsverhältnisses.

§ 2

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Annahme einer Voxera-Offerte durch den Kunden (digital signiert genügt), oder
  • Aktivierung des Dienstes durch Voxera nach Bestelleingang.

Massgebend für Beginn und Inhalt des Vertrages sind die in der jeweiligen Offerte genannten Konditionen sowie diese AGB. Bei Widersprüchen zwischen Offerte und AGB gehen die individuellen Konditionen der Offerte vor.

Voxera behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3

Leistungen

Voxera stellt dem Kunden einen KI-gestützten Telefonassistenten als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Preisplan und der individuellen Offerte.

Zum Leistungsumfang gehören typischerweise:

  • Entgegennahme von Anrufen über eine zugewiesene Voxera-Rufnummer oder weitergeleitete Kundenrufnummer
  • Automatisierte Sprachverarbeitung mittels KI (Spracherkennung, Sprachverstehen, Sprachsynthese)
  • Bereitstellung von Anrufdaten, Transkripten und Auswertungen über das Kunden-Dashboard
  • Konfiguration der Begrüssungstexte und Geschäftslogik
  • Technischer Support gemäss gewähltem Plan

Voxera kann den Leistungsumfang weiterentwickeln und anpassen. Wesentliche Einschränkungen werden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt; der Kunde hat in solchen Fällen ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

§ 4

Nutzungsrechte

Voxera räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung des Dienstes für eigene betriebliche Zwecke ein.

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt:

  • Den Dienst Dritten zu überlassen, weiterzuverkaufen oder unterzulizenzieren
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung vorzunehmen
  • Den Dienst für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere für unlautere Werbung, betrügerische Anrufe oder Belästigung
  • Den Dienst zur Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten Dritter einzusetzen

Software, Marken, Logos, Konfigurations-Templates und Dokumentation bleiben Eigentum von Voxera. Daten, die der Kunde in das System einbringt (Branchenwissen, Geschäftslogik, Anrufdaten), verbleiben im Eigentum des Kunden.

§ 5

Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Preise sind auf voxera.ch oder in der individuellen Offerte einsehbar. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).

  • Setup-Gebühren werden bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellt
  • Wiederkehrende Gebühren werden je nach gewähltem Zyklus monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt
  • Überzugsminuten (über das im Plan inkludierte Kontingent hinaus) werden monatlich nachträglich abgerechnet
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen
  • Bei Zahlungsverzug ist Voxera berechtigt, den Dienst nach vorheriger schriftlicher Mahnung zu unterbrechen oder einzustellen
  • Verzugszinsen von 5% p.a. sowie angemessene Mahn- und Inkassogebühren können ohne weitere Anzeige geltend gemacht werden

Voxera behält sich Preisanpassungen mit einer Vorlaufzeit von 60 Tagen vor. Der Kunde hat in solchen Fällen ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Preisanpassung.

§ 6

Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus der individuellen Offerte.

Sofern in der Offerte nicht anders vereinbart:

  • Monatsabonnements sind mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündbar
  • Jahresabonnements haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich um jeweils 12 Monate, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird

Die Kündigung muss in Textform (E-Mail an info@voxera.ch oder schriftlich) erfolgen.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich und fristlos kündigen, insbesondere bei:

  • Wesentlicher Vertragsverletzung trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist (in der Regel 14 Tage)
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen seitens des Kunden
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

Datenexport bei Vertragsende: Vor der Löschung erhält der Kunde während 30 Tagen die Möglichkeit, seine Daten (Anrufdaten, Transkripte, Konfiguration) in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (z.B. Buchführung).

§ 7

Verfügbarkeit und Service Level

Voxera strebt eine monatliche Verfügbarkeit des Dienstes von 99.0% ausserhalb geplanter Wartungsfenster an. Eine garantierte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; eine Garantie kann gegen Aufpreis im Rahmen eines individuellen SLA vereinbart werden.

Geplante Wartungsfenster werden mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt und liegen wenn möglich ausserhalb üblicher Geschäftszeiten (typischerweise nachts oder am Wochenende).

Im Falle eines kontinuierlichen Totalausfalls von mehr als 24 Stunden, der von Voxera zu vertreten ist, hat der Kunde Anspruch auf eine pro-rata-Gutschrift der Monatsgebühr. Bei wiederholten oder andauernden Ausfällen (Totalausfall von mehr als 48 Stunden innert 30 Tagen) hat der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Ausfälle aufgrund von:

  • Höherer Gewalt (Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Stromausfälle, Internetausfälle in der Region)
  • Drittanbieter-Ausfällen, sofern Voxera deren Auswahl mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat
  • Handlungen oder Konfigurationen des Kunden
  • Notwendigen Notfallwartungen aus Sicherheitsgründen

begründen keine Haftung oder Erstattungsansprüche.

§ 8

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Voxera verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG) sowie, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

Soweit Voxera im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Anrufern oder anderen Dritten verarbeitet, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Der AVV ist integraler Bestandteil dieser AGB.

Im Auftragsverarbeitungsverhältnis ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des revDSG / der DSGVO; Voxera handelt als Auftragsverarbeiter.

§ 8a

Pflichten des Kunden bei Anrufer-Information

Diese Klausel schützt sowohl den Kunden als auch Voxera vor strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Risiken. Bitte sorgfältig beachten.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Anrufer in geeigneter und gesetzeskonformer Form unverzüglich zu Beginn jedes Gesprächs darüber zu informieren, dass:

  • Das Gespräch von einer Künstlichen Intelligenz (KI) entgegengenommen wird
  • Das Gespräch automatisch verarbeitet, transkribiert und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Servicezwecke gespeichert wird
  • Der Anrufer die Möglichkeit hat, das Gespräch zu beenden oder eine alternative Kontaktmöglichkeit zu nutzen

Voxera stellt zu diesem Zweck eine konfigurierbare Disclosure-Funktion bereit (Begrüssungstext zu Beginn jedes Anrufs). Der Kunde ist verpflichtet, diese Funktion in einer rechtlich ausreichenden Weise zu konfigurieren und im operativen Betrieb aktiv zu nutzen.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, alle nach anwendbarem Recht (insbesondere Art. 179bis ff. StGB, revDSG, DSGVO, EU AI Act ab dessen Anwendbarkeit) erforderlichen Informationen, Einwilligungen und Rechtfertigungsgründe für die durch Voxera ermöglichte Datenverarbeitung sicherzustellen.

Haftungsfreistellung: Der Kunde stellt Voxera von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Anrufer und deren Vertreter) frei, die aus einer Verletzung der vorstehenden Informationspflichten oder aus einer fehlerhaften Konfiguration des Dienstes durch den Kunden resultieren. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aus Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und strafrechtliche Vorwürfe nach Art. 179bis ff. StGB sowie damit verbundene angemessene Rechtsverteidigungskosten.

§ 9

Haftung

Voxera haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit die Verletzung von Voxera oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Voxera nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. Die Haftung in solchen Fällen ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Gesamthaftung von Voxera je Schadensfall und insgesamt pro Vertragsjahr ist beschränkt auf den vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Gebühren, mindestens jedoch CHF 5'000 und höchstens CHF 50'000.

Voxera haftet insbesondere nicht für:

  • Mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig
  • Schäden aus Fehlern oder Ausfällen von Drittanbietern (Telefonieanbieter, KI-Sprachdienste, Cloud-Dienstleister), sofern Voxera deren Auswahl mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat
  • Schäden aus inhaltlichen KI-Antworten gemäss § 9a
  • Schäden aus Verletzungen der Kundenpflichten gemäss § 8a

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (z.B. Produkthaftpflicht, vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung) entgegenstehen.

§ 9a

Künstliche Intelligenz – Hinweise und Beschränkungen

Voxera nutzt KI-Technologien. KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder unerwartete Antworten generieren. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Einschränkungen.

Voxera setzt verschiedene KI-Technologien ein, namentlich Sprachmodelle, automatische Spracherkennung (ASR) und Sprachsynthese (TTS). KI-Systeme arbeiten probabilistisch und können fehlerhafte, unvollständige oder unerwartete Ergebnisse erzeugen. Der Kunde nimmt dieses Risiko zur Kenntnis und akzeptiert es.

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • Die korrekte Konfiguration des Assistenten (System-Prompts, Wissensbasis, Geschäftsregeln, Eskalationswege)
  • Die regelmässige Überprüfung der KI-Antworten und Transkripte auf Korrektheit und Plausibilität
  • Die Bereitstellung geeigneter Eskalationswege für Notfälle (z.B. Weiterleitung auf eine Notfallnummer oder einen Menschen)
  • Die Anpassung der Konfiguration bei festgestellten Mängeln

Voxera ist nicht geeignet und nicht freigegeben für:

  • Medizinische Notfälle oder verbindliche medizinische Beratung
  • Verbindliche Rechtsberatung oder Mandatsannahme im engeren Sinn
  • Verbindliche Finanz- oder Anlageberatung
  • Sicherheitskritische Anwendungen mit Gefahr für Leib, Leben oder erhebliche Vermögenswerte

Der Kunde stellt sicher, dass diese Beschränkungen in der Konfiguration und Disclosure des Assistenten klar kommuniziert werden und für seine Anrufer ein angemessener Eskalationsweg verfügbar ist.

Voxera übernimmt keine Haftung für inhaltliche Antworten der KI, soweit diese nicht auf einer von Voxera selbst zu vertretenden groben Fahrlässigkeit oder einem Vorsatz beruhen.

§ 10

Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere geschäftliche, technische und kundenspezifische Informationen) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei (3) Jahre fort, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten oder berechtigte überwiegende Interessen entgegenstehen.

Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, vor Vertragsabschluss bereits bekannt waren oder rechtmässig von Dritten erlangt wurden.

§ 11

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nicht- oder verzögerte Erfüllung von Verpflichtungen, die auf Umständen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen («höhere Gewalt»). Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen, grossflächige Strom- oder Internetausfälle.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag ausserordentlich kündigen.

§ 12

Änderungen der AGB

Voxera kann diese AGB ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z.B. gesetzliche Änderungen, Anpassungen des Leistungsumfangs, Marktanpassungen).

Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) über die geänderten AGB informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Information, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei wesentlichen Änderungen zu Lasten des Kunden hat dieser ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Inkrafttretensdatum der Änderung.

Bei Konsumentenverträgen gelten zusätzlich die zwingenden Schutzbestimmungen des schweizerischen Konsumentenrechts.

§ 13

Schlussbestimmungen

Schriftform und Änderungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Textform.

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Übertragung von Rechten. Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Voxera. Voxera ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Geschäftsübertragung oder Umstrukturierung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

Anwendbares Recht. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Voxera in Meggen, Schweiz, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.

Kontakt

Fragen zu den AGB?

Voxera
Binsböschenweg 3, 6045 Meggen
E-Mail: info@voxera.ch
Web: www.voxera.ch

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